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30.12.2025: BSSB Info zum Jahresende

Die BSSB Info zum Jahresende:

BSSB-Hinweis: Waffenrecht

Änderung bei der Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen für den weiteren Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen gemäß § 14 Abs. 4 und 5 WaffG ab 01.01.2026

Seit Inkrafttreten des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes müssen Sportschützen, die erlaubnispflichtige Waffen besitzen, einen Bedürfnisnachweis für den weiteren Besitz erbringen. Sofern die Eintragung der ersten Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte (WBK) weniger als zehn Jahre zurückliegt, ist der Nachweis in Form von Schießnachweisen zu erbringen. Einzelheiten hierzu sind in § 14 Abs. 4 und 5 WaffG geregelt. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls auf der omepage.

Die Zuständigkeit für die Erteilung für die Bedürfnisbestätigungen für den weiteren Besitz liegt bis 31.12.2025 bei den Vereinen. Ab 01.01.2026 müssen diese Bestätigungen, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, vom Landesverband ausgestellt werden (§ 58 Abs. 21 WaffG).

Informationen zum Antragsverfahren ab 2026 und Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie auf der BSSB-Homepage.


BSSB-Mitteilung zur Ehrenamtsförderung

Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen Änderungen gelten ab 1.1.2026 u.a. Erhöhung Ehrenamts- & Übungsleiterpauschale

Von der Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sowie der Freigrenzen für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über die Entlastung bei mehreren steuerrechtlichen Formalien bis hin zum gemeinnützigkeitsunschädlichen Betrieb von PV-Anlagen – was das Bundeskabinett am 10. September 2025 als Entwurf eines Steueränderungsgesetzes eingebracht hatte – wir berichteten (BSZ 11/2025) – ist jetzt Beschlusslage.

Informationen zu den ab 1. Januar 2026 in Kraft tretenden neuen steuerrechtlichen Regelungen finden Sie auf der BSSB-Homepage.


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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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