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11.11.2025: Bundesregierung unterstützt unser Ehrenamt

Die Bundesregierung unterstützt unser Ehrenamt - so haben wir es direkt aus der Internetseite vom Bundesfinanzministerium erfahren und für euch zusammengefasst, natürlich ohne Gewähr: 

Die Bundesregierung hat kürzlich bedeutende Schritte unternommen, um das ehrenamtliche Engagement in Deutschland zu stärken und zu unterstützen. Mit neuen steuerlichen Vereinfachungen und Anreizen wird es jetzt noch attraktiver, sich in unseren Vereinen einzubringen.

Was bedeutet das für unsere Schützenvereine?

1. Erhöhte Freigrenzen: Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird auf 50.000 Euro angehoben. Dies bedeutet weniger bürokratischen Aufwand und mehr finanzielle Freiheit für kleinere Vereine.

2. Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Die Pauschalen werden auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro erhöht. Das zeigt die Anerkennung und Wertschätzung unserer Arbeit und macht es einfacher, neue Mitglieder für das Ehrenamt zu gewinnen.

3. Haftungsprivileg: Die Grenze für das Haftungsprivileg wird auf 3.300 Euro angehoben. Engagierte Ehrenamtliche müssen sich keine Sorgen mehr machen, bei einem Missgeschick voll haftbar gemacht zu werden.

Diese Maßnahmen sind ein guter Startschuss für eine Zukunft, in der unser ehrenamtliches Engagement nicht nur anerkannt, sondern auch spürbar erleichtert wird. Gemeinsam können wir durch diese Unterstützung noch mehr erreichen – sei es bei der Organisation von Veranstaltungen, im Training oder bei der Förderung der Gemeinschaft.

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, sich einzubringen und Teil dieser positiven Bewegung zu sein. Lasst uns gemeinsam die Ärmel hochkrempeln und zeigen, was Schützenvereine alles leisten können! 

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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