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07.11.2025: Jetzt Fördermittel für Sportstätten sichern

Eine Info vom DSB hier in Kopie:

Schützenvereine aufgepasst! Ab dem 10. November 2025 und bis zum 15. Januar 2026 können Sportvereine über ein Förderportal Geld für die Sanierung ihrer (vereinseigenen) Sportstätten beantragen. Der Bund stellt insgesamt 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit.

Unter dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wird das Projekt geführt, das auch für Schützenvereine interessant sein kann. Die Bedingungen: Der Antrag auf Förderung muss über die zuständige Kommune (Stadt oder Gemeinde) erfolgen, die Mindestförderhöhe beträgt 250.000 Euro, maximal würden Projekte mit acht Millionen Euro unterstützt.

Aufgeteilt wird die Projektförderung folgendermaßen: Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Teil, den die Kommunen selbst beisteuern müssten, beträgt also mindestens 55 Prozent, kann sich aber durch die Kombination mit Förderungen z.B. aus Landesförderprogrammen weiter verringern.

Die bauliche Sanierung und Modernisierung der Schießanlagen könnte ebenso ein förderwürdiges Projekt sein, wie die energetische Sanierung von Gebäuden.

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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