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22.02.2024: BSSB-Stellungnahme: Aktuelle Debatte ums Waffenrecht 

BSSB-Stellungnahme: Aktuelle Debatte ums Waffenrecht 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigt nächste waffenrechtliche Schritte an | BSSB lehnt weitere Waffenrechtsverschärfungen ab

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat ein neues Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus vorgestellt: „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen: Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“. Dabei wird unter der Überschrift „Rechtsextremisten konsequent entwaffnen“ auf einen seit Januar 2023 vorliegenden Waffenrechts-Entwurf des Bundesinnenministeriums verwiesen, auch werden „nächste Schritte“ angekündigt.

Einzelne Punkte des Arbeitsentwurfs aus 2023 – bis heute lediglich über die Medien verbreitet und behördlicherseits unbestätigt – werden dabei gesondert herausgegriffen, so etwa die zukünftige Einschränkung des erlaubnisfreien Schießens für jedermann bei Schnupperschießen etc., das Verbot kriegswaffenähnlicher Halbautomatikwaffen oder die Erlaubnispflicht von Armbrüsten. Diese Beschränkungen unseres Schießsports lehnt der Bayerische Sportschützenbund ab: Solcherlei Restriktionen treffen nur wieder die gesetzestreuen Sportschützinnen und Sportschützen – ohne jeden Sicherheitsgewinn oder Vorteil im Kampf gegen Extremisten.  


BSSB lehnt weitere Verschärfungen im Waffenrecht ab

  • Reglementierung „Schießen für jedermann“: Die im Arbeitsentwurf des Bundesinnenministeriums aus 2023 neu vorgesehene Reglementierung des Schießens auf ortsfesten Schießstätten mit erlaubnispflichtigen Waffen für „jedermann“ stellt einen scharfen Einschnitt in die Nachwuchs- und Öffentlichkeitsarbeit der Schützenvereine dar, der einer Diskriminierung der Sportschützinnen und Sportschützen im Vergleich zu anderen Sportarten gleichkommt.

    Denn auch, wenn der Luft- und Kleinkaliberbereich ausgespart werden soll, fallen durch die vorgesehenen Nachweispflichten für Interessierte bei Schnupperschießen etc. wichtige Anreize weg – ohne jeden Sicherheitsgewinn und ohne hinreichende Begründung! Die Annahme, dass alleine schon das Schießen mit einer großkalibrigen Waffe den Verdacht begründet, dass eine Person dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen ist oder zum Terroristen bzw. Amokläufer mutieren könnte, ist jedenfalls nicht ansatzweise nachvollziehbar.

    Zudem läge die Kontrollpflicht beim Schießstättenbetreiber bzw. bei der verantwortlichen Aufsichtsperson – eine weitere Rechtspflicht zu Lasten der Schützenvereine und unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter, die in unnötiger Weise die Nachwuchsarbeit und Mitgliedergewinnung erschwert.
  • Verbot „kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen“: Auch, wenn solche Waffen in den im Bayerischen Sportschützenbund ausgeübten Disziplinen nicht zum Einsatz kommen, könnten doch andere Landesverbände des Deutschen Schützenbunds von einem solchen Verbot betroffen sein. So sprechen wir uns in Schützensolidarität für den Erhalt und die Förderung aller schießsportlichen Disziplinen aus. Denn die Statistiken belegen: Mit der Beschneidung einzelner Disziplinen geht kein Sicherheitsgewinn einher. Die illegalen Waffen sind das Problem, nicht die legalen!
  • Erlaubnispflicht für Armbrust: Der Arbeitsentwurf des Bundesinnenministeriums aus 2023 sieht – ohne jede Unterscheidung der einzelnen Armbrustarten – vor, dass Erwerb, Besitz und Führen einer Armbrust künftig an das Innehaben eines Kleinen Waffenscheins nebst Sachkundeprüfung geknüpft sind. Dies gilt – mit Ausnahme der Personen, die die Waffen bereits vor dem 1. Januar 2000 besessen haben – auch für einen schon vorhandenen Besitz, für den die Sachkundeprüfung entsprechend nachgeholt werden muss. Diese vollkommen unnötige, waffenrechtliche Verschärfung ist ein Bürokratiemonster ohne jeden Sicherheitsgewinn. Sie stellt durch ihren undifferenzierten und damit unsachlichen Ansatz ohne hinreichende Unterscheidung der einzelnen Armbrustarten eine erhebliche Belastung des traditionsreichen und international erfolgreich ausgeübten Armbrustschießens dar und ist deshalb klar abzulehnen.

    Wem dient es, wenn Tausende von Armbrustschützinnen und Armbrustschützen, die bereits jahrelang professionell und verantwortungsbewusst mit ihrem Sportgerät umgehen, einen Kleinen Waffenschein beantragen und eine Sachkunde nachholen müssen? Und dies, obwohl unsere sportlichen 10 Meter-, 30 Meter-, Feld- und Vogelarmbrüste nichts mit den teils im Erscheinungsbild martialisch wirkenden, in unseren Sportdisziplinen aber gerade nicht verwendeten Compound- und Recurvearmbrüsten gemein haben.

Das Beispiel der Sportarmbrust zeigt, wie widersinnig die vom Bundesinnenministerium angestellten, waffenrechtlichen Erwägungen teils sind. Es fehlt offenbar an schießsportlicher Expertise bzw. an der Bereitschaft, die seit Januar 2023 hinlänglich eingereichten Sachhinweise auch tatsächlich aufzugreifen. Das Bundesinnenministerium schiebt wider besseres Wissen Scheinlösungen vor und vergibt dadurch Chancen – auch und gerade im gemeinsamen Vorgehen gegen Extremisten.

Bestehendes Recht anwenden, Schützenvereine stärken und illegalen Waffenbesitz bekämpfen!

  • Der Bayerische Sportschützenbund fordert von den Entscheidungsträgern in Staat und Politik, den Vollzug des vorhandenen Rechts gezielt durch differenzierte Lösungen zu verbessern anstatt generell auf Neuregelungen und weitreichende Gesetzesänderungen mit dem Charakter von Scheinlösungen zu setzen.

    Denn die bittere Erfahrung aus Waffenmissbrauchsfällen der Vergangenheit zeigt: Wir haben kein Rechtsproblem, sondern ein Vollzugsdefizit. Statt realitätsfern Lösungen durch immer weitere Waffenrechts-Neuregelungen und immer höhere bürokratische Auflagen zu versprechen, plädiert der Bayerische Sportschützenbund für eine praxistaugliche Ausstattung der zuständigen Behörden, damit der bereits jetzt ausreichend vorhandene Rechtsrahmen im konkreten Einzelfall effizient ausgeschöpft werden kann.


  • Zudem treten wir dafür ein, verstärkt auf die soziale Integrationskraft der Schützenvereine vor Ort zu setzen und die entsprechende, staatliche Beratung in Rückkopplung mit den jeweiligen Landesverbänden weiter auszubauen. Denn Schützenvereine schaffen soziale Bindung und Halt – durch bürgerschaftliches Engagement, im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ungeachtet der Herkunft der Mitglieder. Dies ist der beste Weg, Extremismus und Gewalt den Boden zu entziehen.
  • Ausdrücklich begrüßen wir die im Maßnahmenpaket des Bundesinnenministeriums angekündigte Intensivierung des Kampfs gegen illegalen Waffenbesitz.

Grundlage unserer Positionen bilden das gebündelte Fachwissen der schießsportlichen Praxis und des Ehrenamts der rund 4.500 im Bayerischen Sportschützenbund versammelten Schützenvereine mit ihren insgesamt rund 460.000 Mitgliedern.

Der BSSB: Der Bayerische Sportschützenbund e. V. (BSSB) ist Interessensvertretung und Dachorganisation von rund 460.000 Schützinnen und Schützen in 4.500 Schützenvereinen bayernweit. Sein Sitz ist die Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück bei München. Die Schützinnen und Schützen Bayerns fördern mit ihrem Vereinsleben, ihren schießsportlichen Wettkämpfen und ihrer Jugendarbeit den Breiten- wie Spitzensport, pflegen Tradition und Brauchtum und gestalten so die Zukunft des Schützenwesens aktiv mit.

Kontakt und Rückfragen:
Geschäftsführer Alexander Heidel: Tel. 0 89 / 31 69 49 - 17, E-Mail: alexander.heidel@bssb.bayern
Auf unserem Webportal erfahren Sie alles rund ums Sportschützenwesen in Bayern.

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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