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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

17.01.2024: Antragsfrist Vereinspauschale 01.03.2024

Eine Info direkt vom BSSB

Antragsfrist Vereinspauschale.

Vereinspauschale 2024:

Der Antrag muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen (Lizenzen in Kopie) spätestens am 1. März des jeweiligen Jahres für das die Zuwendung beantragt wird, bei der Kreisverwaltungsbehörde eingegangen sein (Ausschlussfrist).

HINWEIS: Einen Hinweis des Staatsministeriums aufgreifend, bitten wir darum, 2024 ALLE im Verein vorhandenen DOSB-Trainer-A-, B-, C- DOSB-Jugendleiter- und Vereinsmanager-C-Lizenzen (ungeachtet der bisherigen Kappungsgrenze) bei der Beantragung der Vereinspauschale einzureichen!
Weitere Informationen zur Vereinspauschale finden Sie auf dem BSSB-Webportal.

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