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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

22.09.2023 - BSSB erklärt: Lichtschießanlagen ab sofort förderfähig

Lichtschießanlagen ab sofort förderfähig

Kern jeder erfolgreichen Nachwuchsförderung im Schützenverein bzw. in der Schützengesellschaft ist ein attraktives Trainings- und Wettkampfangebot. Lichtschießanlagen gehören zweifelsohne dazu. Sie sprechen gerade die Jüngsten an und dienen so einem möglichst frühen Start ins Schützenleben. 

Die Förderfähigkeit solcher Anlagen im Zuge der bayerischen Sportstättenförderung war bislang allerdings nicht geregelt. Die Verbandsanfrage vom BSSB beim bayerischen Sport- und Innenministerium schafft nun Klarheit:

Der Einbau von Lichtschießanlagen ist unter bestimmten Bedingungen förderfähig.

Die Förderung ist laut aktuellem Hinweis des bayerischen Innenministeriums an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Einbau von Lichtschießanlagen ist mit den dazugehörenden Zieleinheiten förderfähig, soweit diese fest verbaut werden. Ein lediglich loses Aufstellen mobiler Schießanlagen genügt für die Förderung nicht.
  • Förderfähig sind auch Anzeigegeräte und deren Software, die zur Ergebnisanzeige und -auswertung notwendig sind: PC, Tablet etc. Diese Geräte müssen sportfachlich zwingend erforderlich Sie dürfen ausschließlich für den Betrieb der Schießanlage genutzt werden.
  • Nicht förderfähig sind dahingegen Schießgeräte (Gewehre, Pistolen etc.) und alles Zubehör (Geräte, Software etc.), das ausschließlich der Ergebnisvisualisierung für Zuschauer dient.

Die nun im guten Miteinander von bayerischem Innenministerium und BSSB erzielte Förderfähigkeit von Lichtschießanlagen bietet unseren Mitgliedsvereinen große Chancen für die Nachwuchswerbung wie generell für die zukunftsgewandte Entwicklung unseres Schießsports. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam ergreifen!

Weitere Informationen zur Förderung des Schießstättenbaus finden Sie unter www.bssb.de/service/themen/sportfoerderung.

Bei Fragen zu dieser wie zu weiteren Förderungen im Schießstättenbau wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des BSSB: Frau Ronja Reichlmayr unter Tel. 0 89 / 31 69 49-52 oder per Mail: ronja.reichlmayr@bssb.bayern

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