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Bayern übernimmt GEMA-Gebühren

Direkt vom BSSB zur Info:

BSSB-Mitteilung zur GEMA

Bayern übernimmt GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen │ Meldung bei der GEMA ab 5. April möglich 

Das bayerische Kabinett hatte in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 das Sozialministerium ermächtigt, einen Pauschalvertrag mit der GEMA abzuschließen, der Ehrenamtlichen in Bayern zukünftig ermöglichen soll, Musikveranstaltungen ohne Zahlungen von GEMA-Gebühren durchzuführen, wenn diese für Besucher kostenlos sind. Nun ist der Vertrag unterzeichnet und die Förderung festgelegt.

Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf und Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, unterzeichneten am 27. März 2023 im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die entsprechende Vereinbarung: Hiernach gilt:

  • Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr.
  • Dies gilt für Veranstaltungen von Vereinen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern.
  • Die Vereine können ihre Veranstaltungen ab 5. April auf dem Portal der GEMA anmelden.
Der Freistaat Bayern wendet hierfür insgesamt 2,5 Millionen Euro jährlich auf – Fördermittel, die auch unserem Schützenehrenamt finanzielle Entlastung bringen.

Hier der Link zur Info der GEMA
Hier der Link zur Info des bayerischen Sozialministeriums
Hier der Link zum Ministerratsbericht
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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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