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05.01.2023: Jetzt Vereinspauschale beantragen - TERMINSACHE - Frist 01.03.2023

Bitte lest die aktuelle Schützenzeitung aufmerksam - diese Info ist mit vielen Beispielrechnungen u. a. veröffentlicht: 

Rechtzeitig Vereinspauschale beantragen!

Frist: 1. März 2023
Unsere Mitgliedsvereine können auch eine Förderung des Sportbetriebs bei ihren Kreisverwaltungsbehörden beantragen. Da die jährliche Antragsfrist am 1. März endet, weisen wir eindringlich darauf hin, die hier möglichen Zuschüsse nicht ungenutzt verfallen zu lassen. Im Folgenden informieren wir Sie über einige Antragsvoraussetzungen sowie über den grundsätzlichen Weg zur Erlangung des Zuschusses.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Vereinspauschale beim zuständigen Landratsamt zu beantragen ist. Durch diese Förderung des Sportbetriebs sollen die Vereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Arbeiten im personellen, wie im fachlichen Bereich unterstützt werden.

Um die Gewährung der Vereinspauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen zu können, muss das tatsächliche Beitragsaufkommen des Vereins im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich den folgenden Jahresbeitragssätzen (Sollaufkommen) entsprechen:

Je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre (Schüler): 12,– Euro
Je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre (Jugendliche): 25,– Euro
Je Mitglied ab 18 Jahre (Erwachsene): 50,– Euro 

Alle weiteren Details bitte in der bayerischen Schützenzeitung nachlesen...

Anerkennung der Trainer- und Jugendleiterlizenzen, Überarbeitung der Lizenzinhaber-erklärung

1. Sportförderrichtlinien

Zum 1. Januar 2023 treten die neuen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien –
SportFöR) vom 5. Dezember 2022 in Kraft. Die Richtlinien wurden am 14. Dezember 2022 (BayMBl 2022 Nr. 714) veröffentlicht. Wesentliche Änderungen zum Verfahren zur Beantragung der Vereinspauschale sind damit nicht verbunden. Neu
ist die Einführung einer zusätzlichen Gewichtung für Mitglieder mit Behinderung (zehn ME). Genaueres finden Sie unter
Punkt 3.

2. Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen
Es können nur anerkannte Trainer- und Übungsleiterlizenzen zur Beantragung von Fördergeldern berücksichtigt werden.
Andere Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden nicht gefördert. Für Vereine, die dem BSSB angeschlossen sind, werden folgende Lizenzen anerkannt:

  • Trainer/in C Leistungssport

  • Trainer/in C Breitensport

  • Übungsleiter J

  • Vereinsmanager C (Maximal eine Lizenz pro Verein, wenn in diesem Verein mindestens eine weitere volle Übungsleiter- oder Trainerlizenz (650 ME, nicht geteilt) eingesetzt wird. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung ist die „Vereinsmanager C”-Lizenz als Zusatzlizenz Nr. 42 mit 325 ME zu bewerten; dies gilt auch für eventuelle zweite, dritte und alle weiteren „Vereinsmanager C”-Lizenzen des Vereins.)

Alle weiteren Details bitte in der bayerischen Schützenzeitung nachlesen...

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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