Info direkt vom BSSB:
Mit Inkrafttreten der Neuregelungen im Waffenrecht ist nun auch die Prüfung des Fortbestehens des waffenrechtlichen Bedürfnisses einheitlich geregelt worden. Künftig wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses fünf bzw. 10 Jahre nach erstmaligem Erwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis geprüft, danach reicht die Mitgliedschaft im Verein aus. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie im beigeschlossenen Dokument.
Derzeit erfolgt die Bestätigung, dass ein Mitglied regelmäßig dem Schießsport nachgegangen ist über den Verein. Hierzu wurde in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein einheitliches Formular erstellt, das zukünftig für den Nachweis zum Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses verwendet werden soll.
Das Formular finden Sie hier zum Download ...
Ebenfalls informieren wir nochmals über die Möglichkeit eines kostenlosen digitalen Abos der Bayerischen Schützenzeitung für jedes unserer Mitglieder. Die Aktion wurde bisher sehr gut angenommen, derzeit haben sich bereits über 800 Mitglieder für das kostenlose Abo registriert. Die Anmeldung finden Sie hier ...
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden. Bitte leiten Sie diese Nachreicht auch an Ihre Vereine weiter.
Mit bayerischem Schützengruß
Christian Kühn
1. Landesschützenmeister
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