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Wiedereinstieg in den Schießsport | 7-Tage-Inzidenzregeln | Eigenleistung am Schießstand | Lehrgänge in Präsenz ab 15. März | weitere Öffnungsschritte vorgesehen
  • Wiedereinstieg in den Schießsport | 7-Tage-Inzidenzregeln | Eigenleistung am Schießstand | Lehrgänge in Präsenz ab 15. März | weitere Öffnungsschritte vorgesehen
  • Verteiler: Landesausschuss, Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister, Gausportleiterinnen und Gausportleiter, Vereine, Landesehrenmitglieder, Landesreferenten, Hauptamt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,

beigeschlossen informieren wir Euch über die aktuellen Regelungen der nun geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.  Wie bereits angekündigt, ist der Schießsport nun zunächst im Freien unter inzidenzwertabhängigen Einschränkungen wieder möglich. Ebenso sind ab 15.03.2021 bei Einhalten des entsprechenden Inzidenzwerts auch wieder Aus- und Weiterbildungen in Präsenz möglich.

Alle weiteren Informationen findet Ihr in unserem beigeschlossenen Rundschreiben und auf unserer Homepage.

Bitte leitet die Nachricht auch an Eure Vereine weiter.

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

Mit bayerischem Schützengruß

Christian Kühn

1. Landesschützenmeister

 

Die neue Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist da:

Während unser Sport- und Lehrgangsbetrieb gestaffelt nach 7-Tage-Inzidenzen wieder starten können, sind Vereinsversammlungen und Gastrobetrieb an unseren Schützenhäusern vorerst noch nicht möglich. Was mit Blick aufs Sport- und Böllerschießen ab wann und ab welcher 7-Tage-Inzidenz gilt, haben wir für Sie kurz zusammengefasst...

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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