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Sportschießen derzeit nicht möglich

Diese Informationen sind vom BSSB veröffentlicht und können dort in aller Ausführlichkeit nachgelesen werden:

In Bayern gilt aktuell die zuletzt durch Verordnung vom 20. Januar 2021 geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Die geänderte Verordnung gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich.

  • Es gilt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer weiteren Person eines anderen Hausstands. Die dazugehörigen Kinder bis einschließlich drei Jahre werden nicht mitgezählt.
  • Da aber zugleich der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten indoor wie auch unter freiem Himmel untersagt bleiben, können wir unser Sportschießen derzeit nicht ausüben.
  • Die Ausnahme bildet der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader: Dieser ist auch weiterhin unter gesonderten Voraussetzungen und Auflagen zulässig. Die Anwesenheit von Zuschauern bleibt hierbei weiter ausgeschlossen. Auch sind die gesonderten Regelungen bei einer deutlich erhöhten Sieben-Tage-Inzidenz und zur nächtlichen Ausgangssperre zu beachten. Der betroffene Leistungssportler möge sich in diesen Fällen an seinen Kadertrainer wenden.
  • Die Regeln zur nächtlichen Ausgangssperre sind zu beachten: Landesweit ist von 21 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. Die Ausnahmen hierzu sind in der benannten Verordnung aufgeführt, betreffen aber nicht unser Sportschießen.
  • Die Kreisverwaltungsbehörden müssen bzw. können hiervon – je nach Sieben-Tage-Inzidenz – abweichende Regelungen treffen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Landratsamt bzw. bei Ihrer kreisfreien Stadt!
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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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