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► Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Aktuelle Neuigkeit direkt vom BSSB - PDF-Download...

Teillockdown verlängert | Sportschießen weiter nur im Freien und weiter zu zweit | Beim Böllern gelten die Sportregeln | Vereinsveranstaltungen und Gastrobetrieb bleiben untersagt | Eigenleistung am Schießstand jetzt nur in Gruppen mit fünf Personen | Aus- und Weiterbildungsprogramm des BSSB auch im Dezember ausgesetzt | Anträge zur Novemberhilfe jetzt möglich

Der in Bayern geltende „Teillockdown“ wird verlängert und teilweise verschärft. sad

Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Sportschießen weiter nur im Freien und zu zweit

Es bleibt vorerst dabei:

Die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur im Freien und nur allein, zu zweit (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Diese Regelung wurde bis einschließlich 20. Dezember 2020 verlängert.

Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist auch weiterhin unter gesonderten Voraussetzungen und Auflagen zulässig. Die Anwesenheit von Zuschauern bleibt weiter ausgeschlossen.

Und noch eines bleibt: Die Kreisverwaltungsbehörden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Landratsamt bzw. bei Ihrer kreisfreien Stadt.

HIER klicken und gesamte B

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Schießsport derzeit nur noch im Freien erlaubt – Raumschießanlagen geschlossen

Info direkt vom BSSB, Stand 13. November 2020
 

Änderung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV)

Diese Verordnung trat am 2. November 2020 in Kraft, wurde am 12. November 2020 geändert, und tritt mit Ablauf des 30. Novembers 2020 außer Kraft.

Schießsport derzeit nur noch im Freien erlaubt – Raumschießanlagen geschlossen

  • Mit der Änderung der 8. BaylfSMV vom 12. November 2020 ist nun auch die Ausübung von Individualsportarten, wozu auch der Schießsport gehört, Indoor (Raumschießanlagen) untersagt.
  • Die Ausübung von Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Dies gilt z. B. für unsere Bogendisziplinen, das Wurfscheibenschießen, den Targetsprint oder Sommerbiathlon.
  • Unklar ist derzeit, inwieweit der Schießsport auf halboffenen/teilgedeckten Schießständen möglich ist. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr wurden die halboffenen/teilgedeckten Schießstände auf Nachfrage des BSSB sehr schnell dem Sport im Freien zugeordnet. Derzeit liegen uns hierzu jedoch keine belastbaren Aussagen vor. Wir empfehlen daher vor Nutzung der teilgedeckten/halboffenen Schießstände in jedem Fall mit der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde Rücksprache zu halten. 
  • Die Ausübung ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands (inklusive Aufsicht/Trainer/ Vereinsübungsleiter) erlaubt.
  • Bei den Outdoor-Disziplinen müssen die allgemeinen Infektionsschutz- und Hygieneregeln (Abstand, Kontaktdatenerfassun
    hier klicken und weiterlesen...
Aktueller Sachstand zum Thema Corona

Info direkt vom BSSB - PDF Download...

Verteiler: Landesausschuss, Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister, Gausportleiterinnen und Gausportleiter, Vereine, Landesehrenmitglieder, Landesreferenten, Hauptamt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,

beigeschlossen informieren wir Euch über den aktuellen Sachstand zum Thema Corona.

Die aktuelle Fassung der 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat zunächst nahezu keine Auswirkungen auf den Sport und das Vereinsleben, jedoch eröffnet sie den einzelnen Kreisverwaltungsbehörden abweichende Regelungen zu treffen, was die Lage bayernweit zum Teil unübersichtlich erscheinen lässt.

Alles Wesentliche zur neuen bayerischen Corona-Ampel und deren Auswirkungen auf unseren Sport und unser Vereinsleben findet Ihr im beigeschlossenen Rundschreiben.

Weitere Informationen findet Ihr auch auf unserer Homepage.

Bitte leitet die Nachricht auch an Eure Vereine weiter.

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

Mit bayerischem Schützengruß

Christian Kühn

1. Landesschützenmeister

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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

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