Info vom BSSB
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Nachweis eines Bedürfnisses für die Erteilung und/oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG bieten einige Kreisverwaltungsbehörden eigene Vordrucke an, viele Behörden tun dies allerdings nicht. Die Folge ist eine bayernweit eher uneinheitliche Verwaltungspraxis.
Um hier Abhilfe und Vereinheitlichung zu schaffen, hat der BSSB ein Formular erstellt, mit dem das Bedürfnis nun einheitlich gegenüber der Behörde nachgewiesen werden kann (für den Fall, dass es kein behördeneigenes Formular gibt).
Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage unter nachstehendem Link:
https://www.bssb.de/boeller-formulare.html?task=download.send&id=3389&catid=1001&m=0
Bitte leiten Sie die Nachricht an die Böllervereine und –gruppen in Ihrem Gau weiter.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Alexander Heidel
(Geschäftsführer)
Nina Jacobi
(Sekretariat)
el.: 089 / 316949-17