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Sprechstunde Waffenrecht - Ein neuer Service für unsere Mitglieder

Das Waffenrecht ist zentraler Bestandteil unseres Sportschießens. Die Fülle der waffenrechtlichen Vorschriften ist groß. Die im Einzelfall entstehenden Fragen bedürfen einer profunden Beratung.

 

Daher bietet der BSSB für seine Mitglieder ab sofort eine wöchentliche Waffenrechts-Sprechstunde an.

Hierfür konnte der BSSB einen Spezialisten für dieses Thema gewinnen:

 

Hans Jürgen Marker, der u. a. auch Verfasser mehrerer Fachveröffentlichungen zum Thema Waffen ist, steht Ihnen ab sofort immer

 

Donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter (089) 316 949 -47

 

für Fragen rund um das Thema Waffenrecht zur Verfügung.

Außerhalb der telefonischen Sprechstunde können die Fragen auch gerne

per E-Mail an hans-juergen.marker@bssb.de gestellt werden. 

Kontaktloser Schießsport im Freien und im halboffenen/teilgedeckten Schießstand.

BSSB-Info vom 13. Mai 2020

Hier das offizielle Schreiben als PDF-Download...


Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,

im Anhang übersende ich Euch aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf unseren Schießsport.

 

Besonders freut es mich, dass ich Euch mitteilen kann, dass neben unseren reinen Freiluftdisziplinen ab sofort auch wieder auf unseren halboffenen/teilgedeckten Schießständen (unter Auflagen) geschossen werden darf. Im Nachgang zu meinem Telefonat mit unserem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann haben wir zwischenzeitlich die entsprechende Bestätigung erhalten.

 

Alle weiteren Einzelheiten und zu beachtenden Voraussetzungen findet Ihr im Anhang und auf unserer Homepage.

Bitte leitet die Nachricht auch an Eure Vereine weiter.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit bayerischem Schützengruß

Christian Kühn

1. Landesschützenmeister


BSSB informiert

Schießsport und Pandemie │ Rechtslage in Bayern │ kontaktloser Schießsport im Freien und in halboffenen/teilgedeckten Schießständen ist möglich │ Umbauten am Schützenheim in Eigenleistung

Was gilt in Bayern?

Auch, wenn in anderen Bundesländern anderes gilt – in Bayern gilt aktuell die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die in der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung am 12.

hier klicken und weiterlesen...

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