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Ministerrat beschließt weitere Erleichterungen für den Sport: Zuschauer erlaubt

BSSB informiert

  • Weitere Erleichterungen für den Sport beschlossen 
  • Zuschauer ab 19. September 2020 unter Auflagen erlaubt 
  • BSSB-Musterhygienekonzept Wettkampf angepasst
  • Schankwirtschaften ab 19. September 2020 zugelassen

Der Bayerische Ministerrat hat bei den Infektionsschutzmaßnahmen aktuell weitere Erleichterungen für unseren Sport beschlossen:

Zuschauer sind unter besonderen Auflagen und Personenobergrenzen ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt!

Die Regelungen werden entsprechend den Vorgaben für kulturelle Veranstaltungen erstellt:

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind damit 100 Zuschauer zu-gelassen und unter freiem Himmel höchstens 200.
  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen kön-nen 200 Zuschauer in geschlossenen Räumen und bis zu 400 unter freiem Himmel dabei sein.
  • Darüber hinaus gilt für Zuschauer eine Maskenpflicht auf Stehplätzen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beziehungsweise solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. BSSB-

Musterhygienekonzept für Wettkämpfe ab 19. September 2020

Die ab dem 19. September 2020 geltende, neue Regelung für Zuschauer haben wir in unserem BSSB-Musterhygienekonzept für Wettkämpfe bereits umgesetzt. Eine entsprechende Version mit Stand 19-09-2020 steht auf unserer Homepage schon jetzt zur Verfügung:

► Musterhygienekonzept für Wettkämpfe – Stand 19-09-2020

Bis zum 19. September gilt die aktuelle Version

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