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► Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Aktuelle Neuigkeit direkt vom BSSB - PDF-Download...

Teillockdown verlängert | Sportschießen weiter nur im Freien und weiter zu zweit | Beim Böllern gelten die Sportregeln | Vereinsveranstaltungen und Gastrobetrieb bleiben untersagt | Eigenleistung am Schießstand jetzt nur in Gruppen mit fünf Personen | Aus- und Weiterbildungsprogramm des BSSB auch im Dezember ausgesetzt | Anträge zur Novemberhilfe jetzt möglich

Der in Bayern geltende „Teillockdown“ wird verlängert und teilweise verschärft. sad

Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Sportschießen weiter nur im Freien und zu zweit

Es bleibt vorerst dabei:

Die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur im Freien und nur allein, zu zweit (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Diese Regelung wurde bis einschließlich 20. Dezember 2020 verlängert.

Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist auch weiterhin unter gesonderten Voraussetzungen und Auflagen zulässig. Die Anwesenheit von Zuschauern bleibt weiter ausgeschlossen.

Und noch eines bleibt: Die Kreisverwaltungsbehörden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Landratsamt bzw. bei Ihrer kreisfreien Stadt.

HIER klicken und gesamte B

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Aktueller Sachstand zum Thema Corona

Info direkt vom BSSB - PDF Download...

Verteiler: Landesausschuss, Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister, Gausportleiterinnen und Gausportleiter, Vereine, Landesehrenmitglieder, Landesreferenten, Hauptamt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schützenschwestern und Schützenkameraden,

beigeschlossen informieren wir Euch über den aktuellen Sachstand zum Thema Corona.

Die aktuelle Fassung der 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat zunächst nahezu keine Auswirkungen auf den Sport und das Vereinsleben, jedoch eröffnet sie den einzelnen Kreisverwaltungsbehörden abweichende Regelungen zu treffen, was die Lage bayernweit zum Teil unübersichtlich erscheinen lässt.

Alles Wesentliche zur neuen bayerischen Corona-Ampel und deren Auswirkungen auf unseren Sport und unser Vereinsleben findet Ihr im beigeschlossenen Rundschreiben.

Weitere Informationen findet Ihr auch auf unserer Homepage.

Bitte leitet die Nachricht auch an Eure Vereine weiter.

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

Mit bayerischem Schützengruß

Christian Kühn

1. Landesschützenmeister

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